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Allgemeine Geschäftsbedingungen der RIES PromoPrint AG

1. Allgemeines

1.a) Die nachstehenden Bedingungen werden vom Käufer mit Erteilung des Auftrages und der Annahme der Ware anerkannt. Selbst wenn in seinen Bestellformularen anders lautende Bedingungen angegeben worden sind. 1.b) Die Erteilung eines Auftrages schliesst die Anerkennung der AGB durch den Besteller ein.

2. Offertwesen

2.a) Unsere Offerten weisen eine Gültigkeit von 4 Wochen auf. 2.b) Bis zum Erhalt einer schriftlichen Auftragsbestätigung sind die Online-Preise als unverbindlich zu betrachten. 2.c) Muster werden grundsätzlich verrechnet (Stückpreis + Versandkosten) und sind vom Umtausch oder Rücksendung ausgeschlossen.

3. Lieferwesen

3.a) Auf einem Angebot/Auftragsbestätigung zugesicherte Lieferfristen beginnen, sobald die schriftliche Auftragsklarheit vorliegt. Alle angegebenen Lieferzeiten sind annähernd und unverbindlich. 3.b) Die Lieferzeit betragen normalerweise 3-4 Wochen nach Auftragsklarheit. 3.c) Teillieferungen kann der Käufer nicht ausschliessen. 3.d) Mehr oder Minderlieferungen bis zu 10 % behalten wir uns vor, da sie aus technischen Gründen unvermeidbar sind. Berechnet wird die tatsächlich gelieferte Menge. 3.e) Bis zu 3 % Ausschuss muss beim Werbedrucken gerechnet werden. Rechnungsabzug diesbezüglich ist nicht möglich. 3.f) Für Lieferung der Ware sind die Transportkosten teilweise nicht im Preis inbegriffen. Der Transport erfolgt mit Post/Bahn oder Spediteur/Paketdienst. 3.g) Vom Besteller beschafftes Material, welches eine für die Verarbeitung geforderte Eignung aufzuweisen hat, ist uns frei Haus zu liefern. Der Besteller haftet für alle Schäden, die aus einer allfälligen Nichteignung des Materials entstehen können (Qualität, Quantität). Auch wenn ein Auftrag vorgängig schriftlich zugesagt wurde, behalten wir uns bei Sichtung der angelieferten Ware vor, einen abschlägigen Druckentscheid zu fällen. 3.h) Sämtliche Sendungen gelangen auf Gefahr und grundsätzlich auch auf Rechnung des Bestellers zum Versand. Die Gefahr geht, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde, spätestens mit der Absendung der Ware auf den Besteller über.

4. Grafische Arbeiten, Reproduktionsrecht, Vorlagen, Werkzeuge

4.a) Der Druck aller uns zur Verfügung gestellten Vorlagen, Clichées, Daten etc., erfolgt unter der Voraussetzung, dass der Auftraggeber die entsprechenden Reproduktionsrechte besitzt. 4.b) Für den Druck benötigen wir reprofähige Vorlagen (Vektordaten und keine Pixeldaten) wie EPS, AI, oder CDR-Files. Ansonsten werden automatisch Kosten für die grafische Bearbeitung berechnet. 4.c) Die Festlegung der Farben erfolgt über die Pantone-Nummer (Pantone C). Branchenübliche Abweichungen im Farbton sind zulässig. 4.d) Die durch uns erstellten Reproduktionsunterlagen und Werkzeuge (Sieb, Druckvorlagen, Prägeplatten etc.) bleiben Eigentum der RIES PromoPrint AG. 4.e) Der Besteller haftet selbst für übersehene Fehler bei den Korrekturen. Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

5. Zahlungswesen

5.a) Die Zahlung des Rechnungsbetrag erfolgt mittels Kreditkarte oder per Rechnung. Die Zahlung mittels Rechnung hat innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Skontoabzug zu erfolgen. Bis zur vollständigen Bezahlung der Waren bleiben sie Eigentum der RIES PromoPrint AG. 5.b) Erstkunden beliefern wir gegen Vorauskasse. 5.c) Reklamationen sind innerhalb von 8 Arbeitstage nach Erhalt der Ware schriftlich geltend zu machen. Die Zahlungsverpflichtung wird dadurch nicht aufgehoben.

6. Gewährleistung, Haftung

6.a) Unsere Waren sind verderblich. Es wird ausschließlich frische Ware geliefert. Die Haltbarkeit der einzelnen Waren ist vom Kunden bei uns anzufragen oder unserem Katalog zu entnehmen. Die von uns genannte Haltbarkeitsdauer gilt nur bei sachgemäßer Lagerung. 6.b) Für Mängel, die auf die Verderblichkeit der Ware zurückzuführen sind, verjähren die Gewährleistungsansprüche entsprechend der Haltbarkeitsdauer der Produkte. Für alle anderen Mängel verjähren die Gewährleistungsansprüche in einem Jahr, es sei denn, uns fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Eine Begrenzung der Gewährleistungsfrist greift nicht ein, wenn wir berechtigt sind, unseren Lieferanten in Regress zu nehmen. 6.c) Mängelrügen sind 8 Werktage nach Erhalt der Ware schriftlich durch eingeschriebenen Brief uns gegenüber geltend zu machen. Im Falle berechtigter Beanstandung sind wir zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Bei Beanstandungen muss der Käufer mindestens 10 % der Ware aus der beanstandeten Lieferung uns vorlegen. Im Falle der Mangelbeseitigung sind wir verpflichtet, alle zum Zwecke der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, daß die Kaufsache an einen anderen Ort als den Erfüllungsort verbracht wurde. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Käufer nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen. 6.d) Die vorstehenden Bestimmungen enthalten abschließend die Gewährleistung für unsere Produkte. 6.e) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Käufer Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder der Erfüllungsgehilfen, beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. 6.f) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen. In diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. 6.g) Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder Gesundheit bleibt unberührt, dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. 6.h) Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist die Haftung geschlossen. 6.i) Der Käufer versichert, dass die von ihm uns zur Verfügung gestellten reprofähigen Druckvorlagen in seinem Eigentum stehen und frei von Rechten Dritter sind. Für den Fall, dass hier von Dritten eine Schadensersatzforderung geltend gemacht wird, stellt uns der Käufer von dieser Forderung frei. Dies gilt auch für Reprovorlagen, die uns nur teilweise vom Käufer zur Verfügung gestellt wurden. Der Käufer ist verpflichtet, sich die Rechte Dritter, wie Urheberrechte und Namensrechte zu verschaffen.

7. Rücknahme

7.a) Wenn wir nicht zur Rücknahme verpflichtet sind, nehmen wir gelieferte Ware nur zurück, wenn dies vorher vereinbart wurde, die Ware und die Originalverpackung sich in einwandfreiem Zustand befindet und die Rücklieferung frachtfrei erfolgt. 7.b) Ware, die mit einem Werbeaufdruck versehen ist, kann grundsätzlich nicht zurückgenommen werden. 7.c) Unfreie Rücksendungen werden von uns nicht angenommen. Wir behalten uns die Berechnung von Handlingkosten in Höhe von max. 15 % den Nettowerten vor

8. Erfüllungsort und Gerichtsstand

8.a) Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie Gerichtsstand ist für beide Parteien der Sitz der RIES PromoPrint AG.



(Stand: 19.04.2011)